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Sicherheitszonen auf dem Mond? Die „Artemis Accords“ und die Schaffung neuer Räumlichkeiten

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Am 15. Mai 2020 stellte die NASA einen Satz von handlungsleitenden Prinzipien vor, welche dem Artemis-Programm zugrunde liegen soll. Das Artemis-Programm, in dessen Kern eine bemannte Mondmission bis 2024 steht, ist als kollaboratives Projekt konzipiert, in das auch internationale und private Partner eingebunden werden können. Die sogenannten Artemis Accords wurden nun als Grundlage für derartige Kooperationen lanciert. Seit der Veröffentlichung wird dieser Vorschlag in der weltraumpolitischen Community rauf und runter diskutiert. In diesem Beitrag möchte ich die in den Artemis Accords vorgeschlagenen „Sicherheitszonen“ herausgreifen und diese in die zunehmend verbreitete internationale Praxis der Schaffung funktionaler Räume in ansonsten staatsfreien Räumen einordnen.

 

Sicherheitszonen in den Artemis Accords

Viele der in der Artemis Accords vorgeschlagenen Prinzipien sind durchaus konsensfähig und knüpfen an vorhandene Normen und Übereinkünfte an, z.B. die Nutzung des Weltraums für friedliche Zwecke, Beistandspflichten in Notlagen, die Registrierung von Weltraumobjekten, die Vermeidung von Weltraumschrott und ein offener Austausch wissenschaftlicher Daten. Kontrovers aufgenommen wurde dagegen der Aspekt der Gewinnung und Nutzung von Ressourcen auf dem Mond und anderen Himmelskörpern. Zwar betont die NASA, dies solle in Übereinstimmung mit den relevanten Artikeln des Weltraumvertrags geschehen, aber da die rechtliche Lage in dieser Hinsicht alles andere als klar ist, bestehen hier deutliche Meinungsverschiedenheiten.

Nachdem die erste Berichterstattung sich insbesondere auf die Möglichkeiten eines privaten Mondbergbaus konzentrierte, blieb ein weiterer bemerkenswerter Vorschlag zunächst im Hintergrund. Unter der Überschrift „Deconfliction of Activities“ wird in den Artemis Accords vorgeschlagen, dass Staaten „Sicherheitszonen“ um ihre Operationsgebiete erklären können, um „harmful interference“ zu vermeiden. Was damit genau gemeint ist, bleibt noch im unklaren – die veröffentlichten Accords bestehen derzeit nur aus eher allgemeinen Formulierungen. Dennoch enthält auch dieser Vorschlag einen gewissen Zündstoff.

Der Weltraumvertrag erteilt in Artikel II territorialen Ansprüchen eine klare Absage: „Der Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.“ Diese Klausel verbietet nicht nur de jure Ansprüche auf territoriale Souveränität, d.h. die Annexion von Teilen der Mondoberfläche durch Staaten, sondern schließt auch eine Aneignung durch Benutzung oder Okkupation aus, also die Erlangung von de facto Souveränität auf anderem Wege. Damit sind Sicherheitszonen noch nicht von vornherein ausgeschlossen, allerdings werden ihnen damit Grenzen gesetzt. Um mit Art. II vereinbar zu sein, müssten Sicherheitszonen auf einen Art und Weise gestaltet sein, dass dadurch Staaten keine Kompetenzen erhalten, die einer „nationalen Aneignung“ nahe kommen. Auch dürften etwaige Sicherheitszonen nur so groß sein, wie es für die Durchführung von Operationen notwendig ist. Eine umfassende Ausschluss- und Polizeigewalt einzelner Staaten über größere Territorien auf dem Mond wäre mit Artikel II wohl kaum vereinbar.

Dennoch gab es kaum ein offizielles Echo auf diesen Vorschlag. Dmitri Rogosin, der Leiter der russischen Weltraumagentur Roscosmos, wird in verschiedenen Medien als Kritiker der Idee von Sicherheitszonen zitiert. Allerdings ist hier die Quellenlage nicht eindeutig: diese Einordnung geschieht auf der Grundlage eines Tweets Rogosins vom 6. Mai, einen Tag nachdem die Nachrichtenagentur Reuters erstmals über die geplanten Artemis Accords berichtete. Dort retweete Rogosin einen Kommentar der Zeitung Kommersant über den Reuters-Bericht und verglich den NASA-Vorschlag mit der Irak-Invasion 2003. In weiteren Berichten wird Rogosin vor allem mit Kritik an einer vorgeblichen „Privatisierung des Mondes“ zitiert, eine Äußerung zu den Sicherheitszonen im engeren Sinne ist nicht zu finden. Derzeit gehen die USA und Russland auch wieder aufeinander zu – Vertreter von Roscosmos und NASA betonten zuletzt die Möglichkeiten zur Kooperation bei der Erforschung des Mondes.

 

Vergleichbare Zonen auf der Hohen See und in der Arktis

Über Sicherheitszonen wird man also noch zu sprechen haben. Wie mehr oder weniger kontrovers dies werden kann, verdeutlichen zwei Beispiele aus anderen staatsfreien Räumen, nämlich der Hohen See und der Antarktis. In einem Kommentar bei Spacewatch.global hat Merve Erdem Burger den Vergleich zu Sicherheitszonen in Art. 260 des UN-Seerechtsübereinkommen gezogen. Danach haben Staaten das Recht, um Forschungsanlagen und andere künstliche Installationen eine Sicherheitszone von maximal 500 Metern zu errichten, um ihre Operationen mit angemessen Mitteln zu schützen. Um derartige Sicherheitszonen und ihren praktischen Nutzen wird zwar unter ExpertInnen diskutiert, aber in ihrer Anwendung sind sie politisch unkontrovers und es gibt keine ernsthafte Sorge, dass sie genutzt werden, um andere Akteure aus einem Seegebiet zu verdrängen oder auszuschließen. Selbst in dem hoch umstrittenen Fall chinesischer Inselausbauten im Südchinesischen Meer sind es nicht die damit verbundenen Ansprüche auf Sicherheitszonen, die zu Konflikten mit anderen Staaten in der Region führen.

Ein ähnliches Instrument findet man im Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag („Madrid-Protokoll“), wo in Anlage V, Artikel 4 „besonders verwaltete Gebiete der Antarktis“ (englisch Antarctic Specially Managed Area – ASMA) definiert werden. Damit wird ein Verfahren zur Designation von Gebieten etabliert, in denen es besonderer Koordination von Aktivitäten bedarf. Staaten können die Einrichtung eines ASMA beantragen. Dafür sollen sie für ein ASMA einen Managementplan (Art. 5) vorlegen, der einen Verhaltenskodex für Akteure in der ASMA festlegt. Im Unterschied zu maritimen Sicherheitszonen können ASMA sehr groß werden – das größte rund um die Amundsen-Scott-Südpolstation ist über 26.000 km2 groß.

Während die bisherigen sieben ASMA unkontrovers zustande kamen, entspinnt sich um einen chinesischen Vorschlag ein diplomatischer Disput. China hat 2009 die Kunlun-Station am Dome Argus (Dome A), der höchsten Erhebung des antarktischen Eispanzers, errichtet. 2013 beantragte es die Errichtung eines 19.764 km2 großen ASMA um Dome A und hat seither mehrere Konsultationen im Rahmen des Antarktischen Vertragssystems (ATS) unternommen. Chinesische Vertreter argumentieren, dass mit dieser ASMA die besondere Umwelt rund um Dome A geschützt werden könne. Vertreter anderer Staaten weisen den Vorschlag zurück und verweisen darauf, dass ein ASMA nur dort notwendig sei, wo Aktivitäten verschiedener Staaten koordiniert werden müssten – da am Dome A nur China aktiv sei, sei kein ASMA erforderlich.

Während dieser Disput jahrelang nur im Rahmen des ATS verhandelt wurde und keine weiteren Wellen schlug, bekam das Thema 2019 neue Brisanz: laut einem Bericht der South China Morning Post hätten die USA eine temporäre Militärbasis in 100 km Entfernung von Kunlun (und damit innerhalb der beantragten ASMA) errichtet. ExpertInnen aus Australien, wo die Diskussion um die ASMA am intensivsten verfolgt wurde, halten diese Behauptung jedoch für unbegründet. Anne-Marie Brady, eine Politikwissenschaftlerin an der University of Canterbury (Neuseeland), unterstellt China vielmehr territoriale Ambitionen in der Antarktis und sieht daher den chinesischen ASMA-Antrag als „subtle way for a state to control territory“.

 

Funktionale Räume in der internationalen Politik

Während die (relativ kleinen) maritimen Sicherheitszonen also nur selten Gegenstand politischer Kontroversen werden, zeigt das Beispiel des chinesischen ASMA-Antrags um Dome A, dass selbst solche rein funktional-technisch begründeten Räume politische Sprengkraft haben. Mit anderen Worten: Es müssen nicht erst territoriale Ansprüche im Sinne einer Annexion formuliert werden, damit dies internationale Aufmerksamkeit erregt – schon die wie auch immer geartete Formulierung von räumlichen Kontrollansprüche genügt.

Darin drückt sich auch ein genereller Trend internationaler Politik aus. Es gibt immer weniger und immer seltener Veränderungen souveränen Territoriums, weder durch Transfer noch durch Aneignung von terra nullius. Dafür gibt es seit ungefähr der Mitte des 20. Jahrhunderts eine Vielzahl von Beispielen, in denen Staaten nicht-souveräne Kontrolle über funktional definierte Räume erlangen. Dazu gehören beispielsweise die Ausschließlichen Wirtschaftszonen oder Seenotrettungsgebiete auf den Weltmeeren, Luftraumüberwachungszonen und Fluginformationsgebiete im internationalen Luftraum oder auch die durch die Internationale Fernmeldeunion vergebenen Satellitenslots im geostationären Orbit.

Sicherheitszonen auf dem Mond – sofern diese wie in den Artemis Accords vorgeschlagen zustande kommen – wären eine Fortsetzung dieses Prinzips. Im besten Fall könnten sie eine sinnvolle Methode zur Sicherung von menschlichen Operationen auf dem Mond darstellen. Im ungünstigsten Fall könnten sie genutzt werden, um das Verbot der Aneignung von Territorium auf dem Mond zu unterlaufen. Selbst bei Fortbestand des Weltraumvertrags könnte es somit zu quasi-territorialen Wettstreiten kommen, die zur Etablierung nicht-souveräner Räume unter Kontrolle einzelner Staaten führen.

 

Daniel Lambach, Heisenberg Fellow am Forschungsverbund Normative Ordnungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Privatdozent an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen

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